
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MOTORRADVERMIETUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Costa Calida Bikes,Spanien, Deutschland, und dem jeweiligen Mieter eines Harley Davidson Motorrads. Mit Abschluss einer Reservierung oder Anmietung erkennt der Mieter diese Bedingungen als verbindlich an.
§1 Gegenstand des Vertrages
- Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die zeitweise Überlassung des im Mietvertrag bezeichneten Motorrads (nachfolgend „Fahrzeug“) an den Mieter.
- Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gereinigtem, verkehrssicherem und betriebsbereitem Zustand.
- Der Mieter bestätigt mit Übernahme, das Fahrzeug einschließlich Motor, Lenkung, Bremsen, Karosserie, Reifen und Zubehör überprüft und als ordnungsgemäß akzeptiert zu haben.
- Vorschäden werden nur anerkannt, wenn sie bei Übergabe schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten wurden.
§2 Mietvoraussetzungen
- Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 25 Jahre.
- Der Mieter muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Motorrad sein.
- Der Mieter versichert, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Der Vermieter ist von jeglicher Haftung freigestellt, wenn diese Erklärung unzutreffend ist oder ungültige bzw. gefälschte Dokumente vorgelegt werden.
§3 Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
- Das Fahrzeug wird am vereinbarten Ort übergeben und ist dort zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
- Die Tagesmiete gilt – sofern nicht anders vereinbart – von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
- Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, verlängert sich der Mietvertrag automatisch tageweise zu den gleichen Konditionen, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche des Vermieters. Eine Überschreitung der vereinbarten Rückgabezeit um mehr als 30 Minuten gilt als verspätete Rückgabe.
- Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug nach Vertragsende jederzeit zurückzufordern.
- Eine vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.
§4 Preise, Zahlung und Kaution
- Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Versicherung und ohne Kilometerbegrenzung, jedoch ohne Kraftstoffkosten.
- Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls wird eine Tankpauschale erhoben.
- Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 1.500 EUR per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen.
- Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabe vollständig zurückerstattet.
- Bei Reservierung ist eine Anzahlung von mindestens 50 % des Mietpreises zu leisten; die Buchung wird erst nach Zahlungseingang verbindlich.
- Der Mieter autorisiert den Vermieter ausdrücklich, sämtliche während oder nach der Mietzeit entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis — insbesondere für Schäden, Selbstbeteiligungen, fehlendes Zubehör, Verkehrsverstöße, Verwaltungsgebühren, Kraftstoffkosten oder sonstige Zusatzkosten — bis zur Höhe der vereinbarten Haftung des Mieters über die hinterlegte Kreditkarte zu belasten, auch nach Rückgabe des Fahrzeugs. Die Höhe der hinterlegten Kaution begrenzt nicht die Haftung des Mieters.
Reicht die hinterlegte Kaution zur Begleichung der Forderungen nicht aus, bleibt der Mieter zur Zahlung des Differenzbetrages verpflichtet.
§5 Stornierung
Bei Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises als Stornogebühr einbehalten. Spätere Stornierungen können mit bis zu 100 % berechnet werden.
§6 Versicherungsschutz
- Das Fahrzeug ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Spaniens haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt werden.
- Unabhängig vom tatsächlichen Versicherungsumfang haftet der Mieter für Schäden am Fahrzeug, Verlust oder Diebstahl bis zu einer maximalen Selbstbeteiligung von 3.000 EUR, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt und keine Ausschlussgründe gemäß diesen AGB gegeben sind.
- Die Haftungsbegrenzung entfällt insbesondere bei:
- vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung
- Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser AGB oder gesetzlichen Vorschriften
- unerlaubter Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte
- Teilnahme an verbotenen Veranstaltungen oder Fahrten außerhalb des vereinbarten Gebiets
In diesen Fällen haftet der Mieter in voller Höhe des entstandenen Schadens.
- Der Mieter bleibt verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung und Sicherung des Fahrzeugs zu treffen.
- Der Versicherungsschutz sowie etwaige Haftungsbegrenzungen entbinden den Mieter nicht von der Pflicht, Schäden unverzüglich zu melden und die Anweisungen des Vermieters zu befolgen.
§7 Nutzung des Fahrzeugs
- Das Fahrzeug darf ausschließlich vom im Mietvertrag genannten Mieter gefahren werden.
- Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.
- Das Fahrzeug darf nur zu privaten, vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Gewerbliche Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Untersagt sind insbesondere:
- Teilnahme an Renn- oder Sportveranstaltungen
- Fahrunterricht
- Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- Nutzung abseits befestigter Straßen oder am Strand
- Nutzung bei Fahrverbot oder fehlender Fahrerlaubnis
- Manipulation am Fahrzeug (z. B. Tacho)
- Nutzung außerhalb des vereinbarten Gebiets ohne Zustimmung
- Wird das Fahrzeug im Zusammenhang mit Straftaten beschlagnahmt, haftet der Mieter vollumfänglich für alle daraus entstehenden Schäden.
- Fahrten außerhalb Spaniens sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
§8 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und gemäß Betriebsanleitung zu behandeln sowie alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
- Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße, Bußgelder, Gebühren und Strafen und stellt den Vermieter insoweit frei.
- Kraftstoffkosten trägt der Mieter.
- Das Fahrzeug ist stets gegen Diebstahl zu sichern.
§9 Haftung des Mieters für Schäden
- Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe für:
- alle Schäden am Fahrzeug, die über normale Abnutzung hinausgehen
- Verlust, Diebstahl oder Beschlagnahme
- Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung
- Wertminderung
- Bei Schäden unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten haftet der Mieter vollumfänglich.
- Reifenschäden sowie Verlust von Schlüsseln oder Zubehör sind vom Mieter zu ersetzen.
- Bei selbstverschuldetem Totalschaden oder Unbenutzbarkeit besteht kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug oder Rückerstattung des Mietpreises.
§10 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Nutzungsausfall, Verspätungen oder sonstige Nachteile ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Ansprüche wegen nicht von der Versicherung gedeckter Ereignisse sind ausgeschlossen, sofern kein Verschulden des Vermieters vorliegt.
§11 Verhalten bei Unfällen und Pannen
- Bei jedem Unfall oder Schaden ist unverzüglich der Vermieter zu informieren.
- Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen und ein Unfallprotokoll aufzunehmen.
- Schuldanerkenntnisse dürfen nicht abgegeben werden.
- Reparaturen dürfen nur nach Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden, außer in Notfällen bis zu einem Betrag von 150 EUR in einer autorisierten Werkstatt.
§12 Reparaturen während der Mietzeit
- Wird ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur erforderlich, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
- Kosten bis 150 EUR können im Notfall ohne vorherige Zustimmung veranlasst werden; höhere Beträge bedürfen der vorherigen Genehmigung.
- Originalbelege sind vorzulegen.
§13 Rückgabe des Fahrzeugs
- Das Fahrzeug ist mit allen Papieren, Schlüsseln und Zubehör im gleichen Zustand wie übernommen zurückzugeben.
- Bei grober Verschmutzung oder Beschädigung trägt der Mieter die Reinigung- bzw. Reparaturkosten.
- Verlust von Schlüsseln wird pauschal berechnet.
§14 Fristlose Kündigung
Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei falschen Angaben des Mieters oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen. In diesem Fall ist das Fahrzeug sofort zurückzugeben; Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§15 Wetter und höhere Gewalt
Schlechtes Wetter begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt spanisches Recht.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die zuständigen Gerichte der Provinz Murcia zuständig, soweit gesetzlich zulässig.
§17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
